Allgemeine Geschäftsbedingungen
A: Anlagenzustand/ Anlagenübergabe
Der Mieter/ Käufer bestätigt die Übernahme der Anlage in technisch einwandfreiem Zustand. Sollten bei Mietbeginn
bereits technische Mängel vorhanden sein, werden diese vom Vermieter im Mietvertrag vermerkt.
Der Vermieter/ Verkäufer übernimmt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Zusicherung für die
Tauglichkeit und/oder Eignung der Anlage für den vom Mieter/ Käufer vorgesehenen Zweck.
Der Mieter verpflichtet sich die Anlage schonend und sachgemäß zu behandeln.
Der Mieter übergibt dem Vermieter die Anlage in demselben Zustand, wie er sie bei Mietbeginn empfangen hat.
B: Benutzung und Instandhaltung der Anlage
Die Anlage darf nur vom Mieter und, mit dessen Zustimmung, auch von Dritten bedient werden, sofern diese in die
Bedienung der Anlage eingewiesen wurden.
Der Mieter darf die im Rahmen des Mietvertrages gemieteten Gerätschaften ohne Vorherige schriftliche Zustimmung des
Vermieters weder untervermieten, noch den technischen Zustand der Anlage in irgendeiner Weise verändern.
Genehmigt der Vermieter die Untervermietung, so wird der Mieter nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit.
Der Mieter hat das Handeln des Untermieters wie sein eigenes zu vertreten.
Bei aufgetretenen Schäden an der Anlage ist der Mieter verpflichtet, sofern vertraglich nichts gegenteiliges vereinbart
wurde, sofort den Vermieter zu informieren, so dass dieser die Gerätschaften wieder instand setzen kann. Diese
Instandsetzung geht (außer bei normalen Verschleißerscheinungen) auf Kosten des Mieters.
C: Haftung vor, während und nach Betrieb der Anlage; Haftungsübergang bei Verkäufen
Der Vermieter/ Verkäufer haftet bei eventuellem Ausfall von Gerätschaften weder für rechtzeitigen Ersatz noch für Folge-
und sonstige Vermögensschäden.
Mit Übergabe der Gerätschaften geht die Haftung auf den Mieter/ Käufer über.
Der Vermieter haftet bei unverschuldeten Zwischenfällen, welche durch die Gerätschaften des Vermieters verursacht
wurden im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden. Diese Haftung gilt jedoch
nicht bei fahrlässigen bzw. grob fahrlässigen Handeln des Mieters.
D: Mietpreis, Mietdauer
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die in der jeweils neuesten Preisliste des Vermieters ausgewiesenen Preise, sofern
nicht im Mietvertrag ein gesonderter Mietpreis vereinbart wurde.
Im Mietpreis nicht enthalten sind Stromkosten, die durch den Betrieb der Anlage entstehen. Diese werden, sofern im
Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde vom Mieter getragen.
Der Mietvertrag beginnt mit dem vereinbarten Bereitstellungsdatum und endet bei Rückgabe der Anlage zum
vereinbarten Zeitpunkt.
Überschreitet der Mieter den Rückgabetermin der Anlage um mehr als 2 Stunden, so ist der Vermieter berechtigt Kosten
in Höhe einer Tagesmiete einzufordern. Diese Verzugskosten werden bei Verzug tagesaktuell erhöht.
E: Zahlungsbedingungen
Der Vermieter kann vor Übergabe der Anlage eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises
verlangen.
Der Endpreis ist grundsätzlich bei Ende der vereinbarten Mietzeit in voller Höhe fällig, sofern im Mietvertrag nichts
anderes vereinbart wurde.
Zahlungen können grundsätzlich in bar oder mit Überweisung getätigt werden.
F: Eigentumsvorbehalt
Bei Verkäufen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma
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Mühlstraße 37
86453 Dasing
G: Schriftform
Änderungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform. Individuelle Zusagen sind nur nach schriftlicher Bestätigung
des Vermieters wirksam.
H: Gültigkeit
Mit erscheinen dieser AGB verlieren alle früheren ABG ihre Gültigkeit.
Die Gültigkeit dieser AGB erstreckt sich über alle geschäftlichen Tätigkeiten der Firma
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, welche innerhalb der Gültigkeit dieser AGB getätigt worden sind, auch wenn ihre Geltendmachung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.